Dar­knet­-Platt­form „Boystown“: Anklage gegen einen Mitarbeiter eines externen IT-Dienstleisters der Salesianer Don Boscos

Veröffentlicht am: 12. September 2022

Stellungnahme

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München, 12. September 2022 – Am Landgericht Frankfurt am Main beginnt in diesen Tagen der Prozess gegen die mutmaßlichen Betreiber und Verantwortlichen der kinderpornografischen Darknet-Plattform „Boystown“, einer international ausgerichteten Plattform mit zuletzt über 400.000 Mitgliedern weltweit, die dem Austausch von kinderpornografischem Bildmaterial diente (vgl. Pressemitteilung des BKA vom 03.05.2021: „Festnahmen von mutmaßlich Verantwortlichen und Mitgliedern der kinderpornografischen Darknet-Plattform „Boystown“ und Abschaltung dieser Plattform“).

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte im April 2022 Anklage gegen vier Männer erhoben, die der bandenmäßigen Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte, des Herstellens von Kinderpornografie sowie zum Teil des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern beschuldigt werden.

Zu den Hauptbeschuldigten des Verfahrens gehört ein Mitarbeiter einer externen IT-Firma, der im Auftrag der Deutschen Provinz der Salesianer Don Boscos und ihrer Einrichtungen am Standort München bis April 2021 Dienstleistungen im Bereich IT durchführte. Darunter fielen u.a. die System- und Netzwerkpflege, das Desktop-Management, die Anbindung ans Internet und die Verwaltung des zentralen Rechenzentrums. 

Die Deutsche Provinz der Salesianer Don Boscos erfuhr von dem Ermittlungsverfahren, da Beamte des Bundeskriminalamts am 14./15. April 2021 in ihren Räumen einen gerichtlichen Durchsuchungsbefehl vollstreckten. Dabei wurde ein Serverraum in München durchsucht und ein physikalisch gesonderter Arbeitsplatzcomputer überprüft und beschlagnahmt. Dieser Arbeitsplatzcomputer war nicht Teil des Rechenzentrums der Provinz und konnte den internen Administratoren im laufenden Betrieb daher nicht auffallen. Die Durchsuchung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Justiziar der Provinz.

Dieser PC sowie eine leistungsfähige, gesonderte Internetleitung der Deutschen Provinz sollen von dem externen IT-Experten für seine illegalen Aktivitäten missbraucht worden sein. Die Deutsche Provinz und ihre Mitarbeitenden haben erst durch die Untersuchungen des BKA Kenntnis von diesen kriminellen Handlungen erhalten. Zwischen den Daten der Deutschen Provinz und ihrer angeschlossenen Einrichtungen sowie jenen Daten, die ins sogenannte Darknet illegal eingespielt wurden, fand zu keiner Zeit ein Austausch statt. Ein Kontakt des Beschuldigten zu Kindern, jugendlichen Bewohnerinnen und Bewohnern oder zu Gästen der Einrichtungen bestand zu keinem Zeitpunkt.

Soweit es in der medialen Berichterstattung zum Teil heißt, der Betreffende sei in einem „kirchlichen Kin­derheim“ tätig gewesen oder es sei eine „kirchliche Jugendeinrichtung“ durchsucht worden, ist dies unzutreffend.

Die Deutsche Provinz der Salesianer Don Boscos – gemäß den Ideen ihres Gründers zutiefst dem Wohl und dem Schutz von Kindern und jungen Menschen verpflichtet – ist erschüttert über diese Vorwürfe und das Ausmaß der dargestellten Ermittlungsergebnisse. Sie hat die Einleitung der nötigen strafrechtlichen Ermittlungen begrüßt und diese nach ihren Möglichkeiten bestmöglich unterstützt. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre die Deutsche Provinz in dem Vertrauen, dass sie jedem in ihrem Bereich tätigen Menschen entgegenbringt, in übler Weise hintergangen worden.

Zu Einzelheiten der dargestellten Sachverhalte, Vorwürfe und Erkenntnisse kann die Deutsche Provinz der Salesianer Don Boscos darüber hinaus keine weiteren Angaben machen.

München, den 12. September 2022

Deutsche Provinz der Salesianer Don Boscos

 

 

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