Salesianer Don Boscos setzen neues kirchliches Arbeitsrecht in Kraft

Veröffentlicht am: 12. Januar 2023
Grundordnung Kirchlicher Dienst

München - Die Deutsche Provinz der Salesianer Don Boscos hat zum 1. Januar 2023 das neue kirchliche Arbeitsrecht in Kraft gesetzt. Einen entsprechenden Beschluss traf der Provinzialrat in seiner Sitzung im Dezember. Damit setzt die Ordensgemeinschaft auch eine Vorgabe des Provinzdirektoriums um, nach der die Grundordnung in ihrer je aktuellen Fassung für die Salesianer Don Boscos eine verbindliche Arbeitsgrundlage darstellt.

Die deutschen katholischen Bischöfe hatten die reformierte „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ am 22. November beschlossen. Diskriminierungen aufgrund von Lebensform, geschlechtlicher und sexueller Identität sollen demnach für alle Mitarbeitenden ausgeschlossen werden. Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen wird als Bereicherung gesehen.

Vorausgesetzt wird bei den Beschäftigten im kirchlichen Dienst weiterhin eine „positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums und die Bereitschaft, den christlichen Charakter der Einrichtung zu achten und dazu beizutragen, ihn im eigenen Aufgabenfeld zur Geltung zu bringen“. Dagegen wird ein Austritt aus der katholischen Kirche weiterhin als Einstellungshindernis und Kündigungsgrund betrachtet.

„Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein", heißt es in den reformierten Paragrafen.

„Arbeitsrecht muss glaubwürdig widerspiegeln, was im Alltag und in der Praxis auch gelebt werden kann"

Eine Haltung, die auch Provinzial Pater Reinhard Gesing unterstützt: „Sexuelle Vielfalt ist gesellschaftliche Wirklichkeit und damit auch eine Wirklichkeit unter den uns anvertrauten jungen Menschen sowie unter den Mitarbeitenden. Das gilt es nicht nur anzuerkennen, sondern auch wertzuschätzen“, so der Provinzial. Arbeitsrecht müsse glaubwürdig widerspiegeln, was im Alltag und in der Praxis auch gelebt werden kann – besonders im Hinblick auf die jungen Menschen: „Jungen Menschen in ihrer ganzheitlichen Entwicklung beizustehen heißt auch, sie bei der Entwicklung ihrer sexuellen Identität zu unterstützen. Wir wollen, dass die uns anvertrauten jungen Menschen glücklich werden“. Derzeit arbeitet die Deutsche Provinz darum auch an der Erstellung eines sexualpädagogischen Konzepts, das die gängige sexualpädagogische Praxis in Einrichtungen der Salesianer Don Boscos reflektieren und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zeitgemäße Leitlinien an die Hand geben soll.

„Ich bin überzeugt, dass wir mit unseren Leitlinien ,Arbeiten im Geist Don Boscos‘, mit den Führungsleitlinien, mit den Präventionsrichtlinien, mit den künftigen sexualpädagogischen Leitlinien, aber auch mit dem Provinzdirektorium und dem Provinzentwicklungsplan usw. eine gute Basis haben, um das christlich-salesianische Profil unserer Einrichtungen fortwährend weiterzuentwickeln und damit den Anliegen der Grundordnung in der heutigen Fassung gerecht zu werden“, erklärt Provinzial Pater Reinhard Gesing.

Das neue kirchliche Arbeitsrecht betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen, die in der katholischen Kirche oder bei der Caritas tätig sind. Auch die rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen der Salesianer Don Boscos gehören dazu.

RefÖA/kh; Foto: fxn/katholisch.de